Hallo!
Seit der Eröffnung meiner Privatpraxis im Jahr 2020 ist es mir ein großes Anliegen, Dich individuell und ganzheitlich zu betreuen. Ich nehme mir viel Zeit für Deine Bedürfnisse, recherchiere intensiv und bilde mich regelmäßig fort, um Dir die bestmöglichen Therapiekonzepte anzubieten.
In den letzten Jahren sind jedoch die allgemeinen Kosten im Gesundheitswesen sowie für Praxisbetrieb, Fortbildungen und Materialien deutlich gestiegen. Zudem erfordert meine Arbeit oft eine umfangreiche Vor- und Nachbereitung, die für den Patienten “unter dem Radar” läuft, aber sehr zeitintensiv ist.
Nicht jedem ist bekannt, dass die GOÄ in ihrer aktuellen Fassung aus dem Jahr 1982 stammt. Die letzten Teil-Änderungen wurden 1996 vorgenommen, also vor fast 30 Jahren! Dies bedeutet also auch, dass die Honorare seit 30-40 Jahren nicht gestiegen sind.
Ein Lösungsansatz könnte sein: “Masse statt Klasse”. Dies entspricht aber nicht meinem Anspruch und meinem Berufsethos. Und Erfolge wird man so bei chronischen Beschwerden und Krankheiten wohl kaum erzielen.
Um auch weiterhin die gewohnte Qualität und persönliche Betreuung bieten zu können, werde ich mein ärztliches Honorar ab April 2025 anpassen: Ich berechne etwa 250 Euro pro Stunde sowie 60-65 Euro für jede angefangene Viertelstunde. Vor Beginn der Behandlung erhältst du von mir rechtzeitig eine Übersicht über die verwendeten GOÄ-Ziffern.
Hierzu eine kurze Erklärung:
Die meisten GOÄ-Ziffern stelle ich mit dem Faktor 3,5 in Rechnung (anstatt mit dem Faktor 2,3). Zusätzlich setze ich vermehrt sogenannte Analog-Ziffern (Kürzel “A” vor oder hinter der Ziffer) ein. Eine Analogziffer ist eine Ersatz-Ziffer für neue oder nicht in der GOÄ gelistete ärztliche Leistungen. Sie sorgt dafür, dass Ärzte moderne bzw. gesprächsintensive Behandlungen abrechnen können, auch wenn die GOÄ dafür keine eigene Nummer hat. Auch diese Ziffern werden größtenteils um den Faktor 3,5 gesteigert. Dieses Vorgehen ist in der Privatabrechnung nicht neu. Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbaren Praxen sind diesen Weg schon viele Jahre vor mir gegangen; jetzt kommt auch leider für mich dieser richtige Zeitpunkt.
Private Krankenkassen können sowohl die Analogziffern als auch die Steigerungen über den Faktor 2,3 ablehnen. Sie sind nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
Die Kostenübernahme für ärztliche Leistungen hängt auch vom Vertrag ab, den Du mit Deiner Krankenkasse geschlossen hast sowie von Deinen bestehenden Erkrankungen und Beschwerden. Auf dieser Grundlage entscheidet die Private Krankenversicherung über die Erstattung der Rechnungen. Gesetzlich Versicherte müssen alle Kosten selbst übernehmen.
Ich verstehe, dass dies für dich eine Herausforderung sein kann. Für allgemeine Fragen stehe ich dir dabei gerne zur Verfügung. Von Gesprächen im Sinne von “Preisverhandlungen” bitte ich jedoch Abstand zu nehmen. Dieser Schritt ist auch mir nicht leicht gefallen und ist daher lange und gut überlegt. Mein Ziel bleibt es, Dich auf Deinem Gesundheitsweg bestmöglich zu begleiten.
Ich danke Dir für Dein Vertrauen und Dein Verständnis. Lass uns gemeinsam für Deine Gesundheit sorgen!
Herzliche Grüße von
Ina
Alu
3D
Der Eintrag auf der Warteliste stellt noch keinen Behandlungsauftrag dar; er dient lediglich organisatorischen Zwecken.