Rechtliches zu Neuraltherapie & Akupunktur

Aus rechtlichen Gründen muss ich darauf hinweisen, dass die Neuraltherapie nach Huneke sowie die Akupunktur Verfahren der naturheilkundlichen Erfahrungsmedizin sind, die nicht zu den allgemein anerkannten Methoden der Schulmedizin gehören. Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen der Neuraltherapie/Akupunktur beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungswerten der Therapierichtung selbst und werden von der herrschenden Schulmedizin nicht zwangsläufig geteilt.

Privatpraxis für Naturheilkunde
Dr. med. Ina Lohmann
© 2024 Dr. med. Ina Lohmann, Alle Rechte vorbehalten
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Informationen zu Beginn

Bitte lies dir die folgenden Informationen in Ruhe durch. Bei Fragen vorab kontaktiere mich bitte per E-Mail um deine Fragen zu beantworten.

Wichtiger Hinweis zu Kosten und Abrechnung
- ABRECHNUNG -


Mein Anliegen ist es, dich hinsichtlich deiner gesundheitlichen Belange bestmöglich zu beraten. Hierbei steht für mich die individuelle Auswahl der diagnostischen und therapeutischen Mittel aus schulmedizinischer und alternativ-komplementär-medizinischer Sicht im Mittelpunkt. Ich nehme mir für dein Anliegen die nötige Zeit, um alle Fragen beantworten und deine Behandlung sorgfältig durchführen zu können. Die Berechnung meiner Leistungen erfolgt, wie gesetzlich vorgesehen, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier sind Steigerungsfaktoren vorgesehen, um die einzelnen Gebührenpositionen individuell gewichten zu können. Üblicherweise liegen die Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 2,3. Wird ein das übliche Maß übersteigender Zeitaufwand erforderlich oder ist eine Leistung mit einem erhöhten Schwierigkeitsgrad verbunden, kommt ein Steigerungsfaktor bis zum 3,5fachen Satz, selten auch mehr, zur Anwendung. Dies wird in der Rechnung immer individuell detailliert begründet. Diagnoseverfahren und Therapien, die nicht in der GOÄ vorgesehen sind, werden nach den gesetzlichen Vorgaben als Analogleistungen in Rechnung gestellt (entsprechend GOÄ $6, Absatz 2). Hierbei handelt es sich in der Regel um alternativmedizinische Maßnahmen.

Wichtiger Hinweis zu Kosten und Abrechnung
- KOSTENERSTATTUNG -

Bitte überprüfe im Vorfeld, in welchem Umfang deine Versicherung oder Beihilfe Leistungen oberhalb des 2,3fachen Abrechnungsfaktors sowie Analogleistungen übernimmt.

Privat Versicherte können meine Rechnungen und auch die Kosten der verordneten Medikamente bei der Krankenversicherung und Beihilfestelle einreichen. Der Umfang der Erstattung hängt von deinem individuellen Versicherungsvertrag und den geltenden Beihilfebestimmungen ab. Erfahrungsgemäß erstatten private Versicherungen und Beihilfestellen die Behandlung bis zu dem individuell vereinbarten Steigerungsfaktor.

Behandlungsverfahren, die in der Rechnung analog (siehe „Abrechnung“) bewertet werden, können von einer Erstattung ausgeschlossen werden, auch wenn die Behandlung nach meiner Erfahrung medizinisch sinnvoll ist. Im Zweifelsfall empfehle ich die vorherige Klärung mit deiner Krankenkasse bzw. Beihilfestelle.

Gesetzlich Versicherte können meine Leistungen selbstverständlich auch in Anspruch nehmen. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgt jedoch voraussichtlich nur in begründeten Einzelfällen.

Für den Fall, dass deine Krankenkasse oder deine Beihilfe die Behandlungskosten nicht oder nicht in vollem Umfang erstatten, betrachte deine Aufwendungen bitte als Investition in deine Gesundheit.

Für weitere Informationen stehe ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.